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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 5 KR 294/12   

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https://dejure.org/2014,105902
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 5 KR 294/12 (https://dejure.org/2014,105902)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.2014 - L 5 KR 294/12 (https://dejure.org/2014,105902)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - L 5 KR 294/12 (https://dejure.org/2014,105902)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 23.08.2007 - L 1 KR 112/06

    Höhe des Krankenversicherungsbeitrags eines Dienstordnungsangestellten zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 5 KR 294/12
    Für eine andere Auslegung der Satzung ist hier im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 23.08.2007 (Az. L 1 KR 112/06) zugrunde liegenden Sachverhalt kein Raum (vergl. zu der bis 31.12.2008 gelten Rechtslage und der Befugnis zur Erhebung eines Zusatzbeitrags von teilkostenversicherten ehemaligen DO-Angestellten auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.2011, Az. L 5 KR 213/10).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2011 - L 5 KR 213/10

    Krankenversicherung der Rentner - zusätzlicher Beitragssatz nach § 241a SGB 5 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 5 KR 294/12
    Für eine andere Auslegung der Satzung ist hier im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 23.08.2007 (Az. L 1 KR 112/06) zugrunde liegenden Sachverhalt kein Raum (vergl. zu der bis 31.12.2008 gelten Rechtslage und der Befugnis zur Erhebung eines Zusatzbeitrags von teilkostenversicherten ehemaligen DO-Angestellten auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.2011, Az. L 5 KR 213/10).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2008 - L 5 KR 1/08

    Krankenversicherung - Beitragssatz bei Versicherten mit Teilkostenerstattung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - L 5 KR 294/12
    Für die bis zum 31.12.2008 geltende Rechtslage habe das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz durch Urteil vom 24.09.2008, Az.: L 5 KR 1/08, entschieden, dass die Satzungsbestimmung einer Krankenkasse, die eine generelle Reduzierung des Beitragssatzes auf 50 v.H. vorsehe und auf eine dem Beihilfesatz angepasste Differenzierung verzichte, rechtswidrig sei.
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